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Ausländer
dürfen Grundbesitz in den USA erwerben ohne Rücksicht auf den
Visastatus. Unzählige Deutsche besitzen einen Ferienwohnsitz im
Sonnenstaat Florida, das ideale Urlaubsziel. Dabei gibt es keine
Einschränkung in Anzahl der Immobilien oder Wert der Objekte.
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Viele Besitzer von Zweitimmobilien in den USA vermieten
diese während der Zeit wenn diese nicht für den persönlichen
Gebrauch benötigt wird. Aber Vorsicht ist geboten.
Je nach Nachbarschaft und Gemeinde können die Bedingungen sehr
unterschiedlich sein. Nicht alle Objekte können legal vermietet
werden. Dies kann begrenzt sein durch Regelungen der Miteigentümergemeinschaft,
der Gemeinde oder des Landkreises. Sogenannte "Zoning
Regulations" (Nutzungsregelung) können die Vermietung
stark einschränken oder verbieten. Der Makler kann helfen diese
Frage zu beantworten oder bei den notwendigen Stellen in
Erfahrung zu bringen.
Als Beispiel, gibt es in der Gegend um Orlando in Florida
zahlreiche Ferienwohnanlagen, die es erlauben, Ferienhäuser täglich
oder woechtenlich zu vermieten. Äußerlich unterscheiden diese
sich nicht von benachbarten Wohngebieten mit Mietbegrenzung. Ein
erfahrener Makler kann Sie da auf die richtige Fährte bringen.
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In
vielen der touristischen Zentren gibt es Ferienwohngebiete die
sich auf den Zweitwohnsitz spezialisieren. Dort werden viele
Objekte von Vermietagenturen betreut. Diese sorgen für die
Vermietung und die Instandhaltung des Objektes. Das
Dienstleistungspaket umfasst alles von Werbung, Vermietung,
Reinigung, Pflege, Reparaturen und was sonst noch so anfällt.
Abgerechnet wird mit monatlichen Pauschalen und/oder Prozenten
von den Vermieteinkünften. Gute Objekte schaffen eine
Auslastung, die hilft Kosten neutralisieren. Andere generieren
sogar Profite. Ihr Makler kann Sie mit der Auswahl einer guten
Vermietfirma beraten. Faktoren sind hier die Marktpräsenz einer
"Property Management Company" und deren
Vermietstrategie und Kontakte zu Reisebüros, wie auch
Kostenstruktur und Erfahrungswerte.
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Der Kaufvorgang in Nord Amerika ist ein wenig anders als
in den meisten europäischen Ländern. Üblicherweise benutzen
Verkäufer und Käufer jeweils einen eigenen Makler ("Real
Estate Agent" oder "Real Estate Broker") der die
Interessen der Klienten vertritt. Die Maklergebühr wird
komplett vom Verkäufer getragen, das heißt auch der Makler der
den Käufer betreut wird vom Verkäufer bezahlt. Dies ist möglich
durch ein universelles Abkommen durch die Arbeitsgenossenschaft
"National Association of Realtors" dass angeschlossene
Makler zur Zusammenarbeit verpflichtet. Nicht alle Makler sind
Mitglied dieser Vereinigung, so ist es gut zu fragen. Nur ein
"Realtor" ist Mitglied dieser Berufsgenossenschaft. Es
gibt eine Minderheit von lizenzierten Maklern die dieser
wichtigen Vereinigung nicht angehören und auch nicht deren
strengen Berufsethos folgen müssen.
Nachdem der Käufer das
Objekt mit seinem "Buyers Agent" gefunden hat, wird
eine Offerte geschrieben. In einigen Staaten ist der Makler in
der Lage dies zu tun, andere Staaten Schreiben vor dass ein
Anwalt für diesen Schritt konsultiert wird. Wenn eine Einigung
erreicht ist bereiten die Makler und der sogenannte
"Closing Agent" die eigentliche Besitzübernahme vor.
Diese wird dann bei einem Notar vorgenommen. Meist stellen
"Title Companies" diesen notariellen Service.
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Europäische
Immobilienkäufer können eine Immobilie mit Barvermögen
erwerben oder diese unter bestimmten Umständen auch finanzieren.
Die Finanzierung erfolgt meist mit einem amerikanischen
Kreditunternehmen. Einige Banken bieten spezielle "foreign
investor programms" an die es deutsche Anlegern ermöglichen
ein Objekt mit 20% bis 35% Eigenkapitalanlage zu finanzieren.
Dabei wird auf eine aufwendige Kreditprüfung verzichtet, und
die Formalitäten sind vergleichsweise gering.
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Entgegen
mancher Gerüchte ändert der Grundbesitz die
Aufenthaltsrechtslage nicht. Deutsche die ein Ferienhaus in den
USA besitzen sind den gleichen Bedingungen unterworfen wie
andere Touristen. Einzige Ausnahme ist, wenn der
Immobilienerwerb verwendet wird um ein sogenanntes
Investorenvisa zu erhalten. Dieses hat strikte Richtlinien und
Rahmenbedingungen und ist immer mit erheblichen Investitionen
verbunden. Ein Ferienhaus genügt da nicht.
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Die
Arbeitsgruppe deutschsprachiger Makler hat ein umfangreiches
Verzeichnis deutschsprachiger Makler in allen Staaten der USA.
Senden Sie uns eine Anfrage mit genauer Angabe vom Standort. Wir
werden diese dann an den entsprechenden Kollegen vor Ort
weiterleiten. Eine erste Konsultation ist selbstverständlich
unverbindlich und kostenfrei. Alle unsere Mitglieder sind
ebenfalls Mitglieder in der "National Association of
Realtors (R)" und sie sind Mitglieder in "Leading Real
Estate Companies of the World (TM)" Auf diese Weise können
Sie sicher sein, von einem staatlich lizenzierenden Makler
professionell beraten zu werden. Hier können Sie Ihren
Deutschen Makler finden: Link
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Anders
als in Europa zahlt normalerweise der Verkäufer in den USA die
Maklergebühr. Es gibt wenige Ausnahmen von dieser Regelung. Das
trifft auch zu, wenn der Käufer einen eigenen Makler hat der
ihn als "Buyers Agent" vertritt. Allerdings hat der Käufer
andere Kosten beim Erwerb einer Immobilie. Falls das Objekt
finanziert wird, fallen Kreditnebenkosten an, die üblicherweise
meist vom Käufer getragen werden. Dabei hängt dies von dem
jeweiligen Staat ab und von der Immobilie. Im Prinzip ist alles
verhandelbar und in einigen Fällen werden auch die
Kreditnebenkosten vom Verkäufer gezahlt.
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Um
Immobilien zu verkaufen, muss ein Makler eine staatliche
Lizenz erwerben. Diese ist meist mit einer Ausbildung und
eine Staatsexamen verknüpft und wird strikt überprüft. Wer
Immobilien für andere gegen Bezahlung verkauft ohne eine
staatliche Lizenz zu besitzen, kann sich strafbar machen. Diese
strenge Regelung hilft den Konsumentenschutz und gewährleistet
einen hohen Industriestandard.
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Der
Kaufvertrag stellt eine Absichtserklärung dar, der in den
meisten Fallen ein rechtswirksames Dokument ist. Er umschreibt
die Konditionen eines Kaufs wie der Termin der Eigentumsübertragung,
der Kaufpreis, die Anzahlung sowie weitere Details des Vertrages.
Auch sind Bedingungen zum etwaigen Rücktritt vorgesehen. Falls
zum Beispiel ein Wertgutachten zu niedrig ausfällt oder es
Probleme mit der Besitzurkunde gibt, kann der Vertrag eine Auflösung
der Transaktion beinhalten, muss aber nicht. Alle notwendigen
Konditionen sind Teil der Verhandlungen und werden in dem
eigentlichen Kaufvertrag festgehalten. Ihr Makler wird Ihnen bei
diesen Details mit Rat und Tat zur Seite stehen. Verschiedenen
Staaten erlauben dem Makler den Vertrag in Standartformularen zu
erstellen. Andere Staaten erlauben dem Makler nur die mündliche
Vorabverhandlung. Ein Rechtsanwalt erstellt dann die notwendigen
Vertragsdokumente. Welche Formulare verwendet werden, ist abhängig
in welchem Staat die Immobilie sich befindet. In einigen Staaten
haben die Berufsgenossenschaften deutschsprachige Übersetzungen
der gängigen Vertragsdokumente erstellt.
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Ja. Sogenannte "Public Records" vermerken
Eigentumsübertragung und dokumentieren andere wichtige
Dokumente, die vom Notar hinterlegt werden. Das eigentliche
Besitzdokument ist der "Deed". Dies ist eine notariell
beglaubigte Urkunde, die den Besitzwechsel beschreibt, und
welches bei den "Public Records" registriert wird. In
einigen Staaten sind diese Daten im Internet frei abrufbar. In
anderen muss man einen schriftlichen Antrag stellen um
Informationen zu erhalten. Beim Hauskauf erledigt der
"Closing Agent" oder die "Title Company" die
Recherche und stellt sicher das die Immobilie unbelastet von
Ansprüchen Dritter ist. Nachdem der neue Besitzer bei den
"Public Records" eingetragen wird, bekommt dieser eine
Originalkopie des Dokuments zugesandt.
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Jede Immobilie in Privatbesitz ist im Prinzip
steuerpflichtig. Einzige Ausnahmen sind Immobilien in Besitz der
Öffentlichen Hand und bestimme karitative und kirchliche Körperschaften.
Die Grundsteuer ist regional verschieden und wird von den
jeweiligen Kommunen festgesetzt. Die Grundsteuer wird meist
verwendet um für lokale Infrastruktur aufzukommen. Diese
umfasst Straßenbau, Schulen, Polizei und lokale Verwaltung,
etc.
Für Privatimmobilien sind natürlich noch Versicherung,
und Umlagen zu rechnen. Kommerzielle Anlageobjekte werden oft
"Net-Net-Net" vermietet. Dieses bedeutet dass alle
Nebenkosten (Steuer, Versicherung, Umlagen) vom Mieter getragen
werden. Also sind bei solchen Investitionen die Umlagen nicht
unbedingt vom Besitzer, sondern je nach Abmachung von Nutzer zu
tragen.
Die Höhe der Nebenkosten
richtet sich nach der Art, Wert und Lage der Immobilie. Ihr
Makler kann Sie mit Erfahrungswerten versorgen, die für die
Gegend und die Art der Immobilie typisch sind. Bei einem
Einfamilienhaus rechnen Sie mit Steuern, Versicherung, Strom,
Wasser, Gas, Müllabfuhr, Gartenpflege und Pool Service. (Falls
das Haus mit eigenem Schwimmbad ausgestattet ist) Falls Sie eine
Hausverwaltung beauftragen sollten Sie auch diese Kosten mit
einrechnen.
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Viele
Makler besitzen Internetseiten die es den interessierten Käufern
ermöglichen individuelle Suchen vorzunehmen. Fast alle Makler
sind in der Lage Ihren Klienten Immobilieninformation per Email
zuzuschicken. Natürlich kann das Internet nicht den Besuch vor
Ort ersetzen aber es schafft Erfahrungs- und Vergleichswerte und
hilft dem nicht ortskundigen Interessenten sich ein Bild von dem
Immobilienmarkt zu machen. Füllen Sie das Formular aus und wir
schicken Ihnen einen link mit einer Webadresse, wo Sie
Immobilien Informationen bekommen können.
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Man
kann den Notartermin Vorort wahrnehmen, muss aber nicht. Viele Käufer
lassen sich die Dokumente in den Heimatort schicken und machen
einen Termin mit einem Notar dort. Typischerweise erfolgt der
Versand der Papiere per FedEx und muss vorher koordiniert werden.
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Das ist
nicht zwingend notwendig. Unsere deutschsprachigen Makler sind
in der Lage das sogenannte "Listing Agreement" zu
schicken oder zu faxen und die Vermarktung in die Wege zu leiten.
Im Grunde kann der ganze Prozess per Email und FedEx von statten
gehen ohne dass der Verkäufer vor Ort ist.
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Fast
alle Bauträger heißen lizenzierte Immobilienmakler willkommen.
Ein guter Makler hilft den Prozess zu beschleunigen und Hürden
aus dem Weg zu räumen. Er stellt die Verbindung dar zwischen
dem Baumeister, der Bank und dem Kunden; und kann vor Ort sein,
wenn der Käufer nicht in der Lage ist einzelne Schritte der
Bauabnahme vorzunehmen. Viele Bauträger haben spezielle
Angebote die nur über den Realtor(R) erhältlich sind. Die
Bauträger haben die Vermittlungsgebühr üblicherweise als
Marketingkosten eingerechnet, und so bleibt der Preis für den Käufer
unverändert.
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Kontakt
Information
Arbeitsgruppe
Deutschsprachiger Immobilienmakler in den USA
Zu Händen Malte Strauss
C/O Southern Realty Enterprises, Inc.
2648 State Rd 434 West, Longwood, FL 32779, USA
Telefon
1-407-416-9659, Fax 1-407-650-2769
email: mstrauss@luxuryhomesinorlando.com
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